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Rechtliches

Rücktrittsrecht

Belehrung über das Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften samt amtlichem Muster-Widerrufsformular (Anhang I FAGG).


Oxygeni Hair GmbH, Wiedner Hauptstraße 134/136, 1050 Wien
Fassung 1.0 · Stand 27. August 2026 · gültig ab 27. August 2026
Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen. Frühere Fassungen stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.

Unternehmerin und Vertragspartnerin: Oxygeni Hair GmbH („Oxygeni Hair Spa Wien“), Wiedner Hauptstraße 134/136, 1050 Wien, Österreich · FN 537122 k, Handelsgericht Wien · Geschäftsführer: Peter Nemeth · Telefon +43 664 75049038 · E-Mail info@oxygenihair.at

Weitere Angaben zum Unternehmen finden Sie im Impressum.

Inhalt§

  1. Begriffsverwendung
  2. Anwendungsbereich dieser Belehrung
  3. Rücktrittsbelehrung (amtliches Muster, Anhang I Teil A FAGG)
  4. Muster-Widerrufsformular (amtliches Muster, Anhang I Teil B FAGG)
  5. Erläuterung der Belehrung
  6. Termine innerhalb der Rücktrittsfrist
  7. Verhältnis zu unserer Stornoregelung
  8. Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung
  9. Besonderheiten beim Gutschein
  10. Weiterführende Dokumente

1. Begriffsverwendung§

„Rücktritt“ und „Widerruf“ bezeichnen dasselbe Recht. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) spricht vom Rücktritt; das amtliche Muster in Anhang I zum FAGG verwendet den Begriff „Widerruf“, weil es die deutsche Sprachfassung des Anhangs I der Richtlinie 2011/83/EU unverändert übernimmt.

Wir geben das amtliche Muster in den Abschnitten 3 und 4 unverändert wieder und verwenden im Übrigen den Begriff „Rücktritt“. Ein sachlicher Unterschied besteht nicht.


2. Anwendungsbereich dieser Belehrung§

Diese Belehrung gilt für Verträge, die Sie mit uns im Fernabsatz schließen, also ohne dass wir uns gleichzeitig persönlich gegenüberstehen:

VertragstypErfasst?Anmerkung
Terminbuchung über die KI-Assistentin auf hairspawien.atjaDienstleistungsvertrag
Terminbuchung über die Phorest-BuchungsseitejaDienstleistungsvertrag
Gutscheinkauf über den Phorest-GutscheinshopjaVertragspartnerin ist die Oxygeni Hair GmbH
Buchung telefonisch oder per E-Mailja (Fernabsatz)rein individuelle Kommunikation
Termin, den Sie persönlich im Salon vereinbarenneinkein Fernabsatz

Zusatzregel für Anrufe, die von uns ausgehen (§ 9 Abs 2 FAGG): Wird ein Behandlungsvertrag während eines von uns eingeleiteten Telefonats ausgehandelt, sind Sie erst gebunden, wenn wir Ihnen eine Bestätigung unseres Anbots auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben und Sie uns darauf eine schriftliche Erklärung über die Annahme dieses Anbots auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben. Ein mündliches „Ja“ am Telefon genügt in dieser Konstellation nicht. Das betrifft insbesondere Rückrufe und aktive Terminvorschläge unsererseits. Für Anrufe, die Sie selbst einleiten, bleibt es bei § 3.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nicht Gegenstand dieser Belehrung: der Verkauf von Pflegeprodukten über einen externen Webshop. Über hairspawien.at findet kein Warenverkauf und kein Versand statt; es wird lediglich verlinkt. Für den Warenkauf gelten die Bedingungen und die Rücktrittsbelehrung des jeweiligen Webshop-Betreibers.


3. Rücktrittsbelehrung (amtliches Muster, Anhang I Teil A FAGG)§

3.1 Fassung für Terminbuchungen und für elektronisch übermittelte Gutscheine§

Der folgende Text gibt das amtliche Muster der Rücktrittsbelehrung in der für Dienstleistungsverträge vorgesehenen Ausfüllung wieder (Gestaltungshinweise 1 lit a, 2 und 6 zu Anhang I Teil A FAGG); der Wortlaut ist im Übrigen unverändert.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Oxygeni Hair GmbH
Wiedner Hauptstraße 134/136, 1050 Wien, Österreich
Telefon: +43 664 75049038
E-Mail: info@oxygenihair.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Muster-Widerrufsformular, auf das die Belehrung verweist, finden Sie in Abschnitt 4.2.

3.2 Zusatz für versendete physische Gutscheinkarten§

Gutscheine aus dem Phorest-Gutscheinshop übermitteln wir als PDF oder als Code per E-Mail. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch versenden wir stattdessen eine physische Karte per Post (§ 3 Abs 2 und Abs 3 der Gutschein-Bedingungen). Ausschließlich für diesen Fall gilt der folgende Zusatz; statt des Fristbeginns „ab dem Tag des Vertragsabschlusses“ gilt dann:

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Ob die Übersendung einer Gutscheinkarte rechtlich als Warenlieferung zu behandeln ist, ist nicht abschließend geklärt; Abschnitt 9.1 ordnet den Gutschein als Forderungsrecht ein. Wir stellen Sie so, als wäre die Übersendung eine Warenlieferung, und lassen die Frist erst mit dem Erhalt der Karte beginnen. Das ist die für Sie günstigere Berechnung und daher zulässig (§ 2 FAGG).

Ergänzend gelten in diesem Fall die folgenden Bausteine des amtlichen Musters (Gestaltungshinweise 4 und 5 zu Anhang I Teil A FAGG):

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

3.3 Zusatz für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden (§ 13a FAGG)§

Das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 59/2026, kundgemacht am 28. Juli 2026, fügt dem FAGG einen § 13a samt Überschrift („Ausübung des Rücktrittsrechts bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden“) ein und ändert § 4 Abs 1 Z 8 FAGG sowie den Gestaltungshinweis 3 zu Anhang I Teil A FAGG. Diese Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft und sind auf Verträge anzuwenden, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden (§ 20 Abs 5 FAGG).

Am Wortlaut der Belehrung in Abschnitt 3.1 ändert das nichts: Der Anhang I Teil A wird ausschließlich im Gestaltungshinweis 3 ergänzt. Für Verträge, die nach dem 30. September 2026 über die KI-Assistentin, über die Phorest-Buchungsseite oder über den Gutscheinshop geschlossen werden, tritt in Abschnitt 3.1 nach dem Absatz über die eindeutige Erklärung ein weiterer Baustein des amtlichen Musters hinzu, der auf die Online-Funktion und deren Internetadresse verweist.

Ab 1. Oktober 2026 stellen wir diese Rücktrittsfunktion bereit. Sie ist mit den Worten „Vertrag widerrufen“ gekennzeichnet, während der gesamten Rücktrittsfrist durchgehend verfügbar, hervorgehoben platziert und ohne Anmeldung erreichbar; die abschließende Schaltfläche trägt die Worte „Widerruf bestätigen“ (§ 13a FAGG). Nutzen Sie sie, übermitteln wir Ihnen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs (§ 13a Abs 5 FAGG).

Die Internetadresse dieser Funktion können wir hier noch nicht angeben, weil die Funktion erst mit 1. Oktober 2026 in Betrieb geht. Wir geben sie gemeinsam mit dem amtlichen Baustein im Wortlaut in der Fassung 2.0 dieser Belehrung an, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Für Verträge, die bis dahin geschlossen werden, bleiben Ihnen die Wege nach Abschnitt 5.3 in vollem Umfang erhalten.

Für Verträge, die telefonisch, per E-Mail oder persönlich geschlossen werden, gilt dieser Baustein nicht; § 13a FAGG erfasst nur Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden.

Die vorliegende Fassung 1.0 gibt den Rechtsstand bis 30. September 2026 wieder. Für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden, gilt Fassung 2.0 dieser Belehrung.


4. Muster-Widerrufsformular (amtliches Muster, Anhang I Teil B FAGG)§

4.1 Hinweis zur Verwendung§

Sie müssen dieses Formular nicht verwenden – eine formlose, eindeutige Erklärung genügt. Wenn Sie möchten, können Sie den folgenden Text ausdrucken, abschreiben oder kopieren und uns ausgefüllt per E-Mail oder per Post zurücksenden.

4.2 Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen§

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

— An
Oxygeni Hair GmbH
Wiedner Hauptstraße 134/136
1050 Wien
Österreich
Telefon: +43 664 75049038
E-Mail: info@oxygenihair.at

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

..............................................................................................

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

..............................................................................................

— Name des/der Verbraucher(s)

..............................................................................................

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

..............................................................................................

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

..............................................................................................

— Datum

..............................................................................................

(*) Unzutreffendes streichen.

4.3 Ausfüllhilfe§

Als „Dienstleistung“ genügt die Angabe der gebuchten Behandlung samt Termin, z. B. „Head Spa Ritual, 12. September 2026, 14:00 Uhr“. Als „Bestellt am“ tragen Sie bitte das Datum Ihrer Buchung ein. Hilfreich, aber nicht zwingend, ist die Buchungsnummer aus Ihrer Bestätigungs-E-Mail.


5. Erläuterung der Belehrung§

Dieser Abschnitt erläutert die Belehrung aus Abschnitt 3. Er ersetzt sie nicht; im Zweifel gilt der Mustertext.

5.1 Vierzehn Tage, ohne Angabe von Gründen§

Sie können Ihre im Fernabsatz gebuchte Behandlung und Ihren online gekauften Gutschein binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, und es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten; die einzige Ausnahme ist der anteilige Betrag für eine bereits begonnene Behandlung (Abschnitt 6.5).

Wir räumen Ihnen dieses Rücktrittsrecht in jedem Fall ein – auch dann, wenn es gesetzlich nicht zwingend vorgesehen sein sollte. Auf gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht für terminlich gebundene Dienstleistungen berufen wir uns Ihnen gegenüber nicht.

5.2 Beginn und Ende der Frist§

VertragFristbeginnRechtsgrundlage
Behandlungstermin (Chat- oder Phorest-Buchung)Tag des Vertragsabschlusses = Tag der Buchung§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG
Elektronisch übermittelter GutscheinTag des Vertragsabschlusses = Tag des Kaufs§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG
Telefonisch oder per E-Mail gebuchter TerminTag des Vertragsabschlusses; bei einem von uns eingeleiteten Anruf gilt Abschnitt 2§ 11 Abs 2 Z 1, § 9 Abs 2 FAGG
Per Post versendete GutscheinkarteTag, an dem Sie die Karte erhalten§ 11 Abs 2 Z 2 lit a FAGG

Der Tag des Vertragsabschlusses selbst wird nicht mitgezählt. Buchen Sie also am 1. September, läuft die Frist vom 2. September bis einschließlich 15. September.

Die Frist knüpft an die Buchung an, nicht an den Termin. Sie läuft ab dem Vertragsabschluss, unabhängig davon, wann die Behandlung stattfindet. Wer im September für den folgenden März bucht, ist im März außerhalb der 14 Tage; wer für übermorgen bucht, befindet sich am Behandlungstag noch innerhalb der Frist. Dazu Abschnitt 6.

5.3 Form der Rücktrittserklärung§

Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden (§ 13 Abs 1 FAGG). Sie können

  • eine E-Mail an info@oxygenihair.at schreiben,
  • uns unter +43 664 75049038 anrufen,
  • einen Brief senden,
  • das Muster-Widerrufsformular aus Abschnitt 4.2 verwenden (freiwillig).

Für Verträge, die nach dem 30. September 2026 über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden – also über die KI-Assistentin, über die Phorest-Buchungsseite oder über den Gutscheinshop –, tritt als weiterer Weg die Rücktrittsfunktion „Vertrag widerrufen“ hinzu (§ 13a FAGG idF BGBl. I Nr. 59/2026; dazu Abschnitt 3.3). Nach dem Absenden erhalten Sie darüber eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 13a Abs 5 FAGG).

Erforderlich ist nur eine eindeutige Erklärung, dass Sie vom Vertrag zurücktreten wollen. Das bloße Nichterscheinen zum Termin ist keine Rücktrittserklärung.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Erklärung innerhalb der Frist absenden – nicht erst, wenn sie bei uns eintrifft (§ 13 Abs 1 letzter Satz FAGG). Die rechtzeitige Absendung haben im Streitfall Sie nachzuweisen; wir empfehlen daher die Erklärung in Textform, etwa per E-Mail, und die Aufbewahrung der Absendebestätigung.

5.4 Folgen des Rücktritts§

Treten Sie fristgerecht zurück und wurde mit der Behandlung noch nicht begonnen, erstatten wir Ihnen sämtliche geleisteten Zahlungen einschließlich der Anzahlung – vollständig, ohne Abzug.

  • Frist: unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang Ihrer Rücktrittserklärung (§ 14 Abs 1 FAGG). Maßgeblich ist hier der Zugang bei uns, nicht die Absendung.
  • Zahlungsweg: dasselbe Zahlungsmittel, mit dem Sie bezahlt haben. Haben Sie die Anzahlung mit Karte über Phorest geleistet, geht sie auf dieselbe Karte zurück. Ein anderes Zahlungsmittel dürfen wir nur verwenden, wenn Sie ausdrücklich zustimmen und Ihnen dadurch keine Kosten entstehen.
  • Keine Entgelte: Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen nichts.
  • Keine sonstigen Lasten: Außer dem anteiligen Betrag nach Abschnitt 6 und, bei einer versendeten Gutscheinkarte, einem Wertersatz nach Abschnitt 3.2 dürfen Ihnen wegen des Rücktritts keine weiteren Kosten auferlegt werden (§ 16 Abs 4 FAGG). Bei einem fristgerechten Rücktritt fällt daher keine Stornogebühr an, auch nicht ausnahmsweise und auch nicht, wenn Sie erst am Vortag zurücktreten.
  • Zusammenhängende Verträge: Der Rücktritt erfasst auch akzessorische Verträge (§ 17 FAGG).

5.5 Abgrenzung zu Verschiebung und Stornierung§

Der Rücktritt nach dieser Belehrung ist etwas anderes als eine Terminverschiebung und etwas anderes als eine Absage nach unserer vertraglichen Stornoregelung. Die Abgrenzung steht in Abschnitt 7 und in den Stornobedingungen.


6. Termine innerhalb der Rücktrittsfrist§

6.1 Ausgangslage§

Viele Termine liegen innerhalb der 14 Tage nach der Buchung. Liegt der Termin innerhalb der Rücktrittsfrist, können Sie auch nach der Behandlung noch zurücktreten. Das Gesetz löst das nicht über eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht, sondern über zwei Erklärungen, die vor dem Termin abzugeben sind.

6.2 Erklärung 1 – ausdrückliches Verlangen des vorzeitigen Beginns (§ 10 FAGG)§

§ 10 FAGG verpflichtet uns, Sie aufzufordern, ein „ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen“ zu erklären, wenn die Behandlung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist stattfinden soll.

Ohne dieses Verlangen dürfen wir mit der Leistung innerhalb der Frist zwar faktisch beginnen – wir verlieren dadurch aber jeden Anspruch auf ein Entgelt im Rücktrittsfall.

6.3 Erklärung 2 – Kenntnisnahme des Rechtsverlusts (§ 10 iVm § 18 Abs 1 Z 1 lit a FAGG)§

Zusätzlich müssen wir von Ihnen die Bestätigung verlangen, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht verlieren, sobald die Behandlung vollständig erbracht ist.

§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG stellt für das Erlöschen des Rücktrittsrechts drei Bedingungen kumulativ auf. Alle drei müssen erfüllt sein:

  1. Die Dienstleistung ist vollständig erbracht.
  2. Der Unternehmer hat mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen (das ist Erklärung 1).
  3. Der Verbraucher hat vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (das ist Erklärung 2).

Der Zeitpunkt in Punkt 3 ist wörtlich zu nehmen: Die Bestätigung muss vor dem Behandlungsbeginn vorliegen. Eine Bestätigung, die erst an der Rezeption nach Behandlungsende eingeholt wird, kommt zu spät.

6.4 Einholung der Erklärungen in unserem Buchungsvorgang§

Bei einer Buchung über unsere KI-Assistentin holen wir die beiden Erklärungen derzeit nicht ein. Das Chatfenster enthält weder Ankreuzfelder noch einen vorgeschalteten Pflichthinweis; ein Verlangen nach § 10 FAGG und eine Kenntnisnahme nach § 18 Abs 1 Z 1 lit a FAGG werden dort nicht abgefragt.

Daraus folgt für einen so gebuchten Termin, der innerhalb der Rücktrittsfrist liegt:

  1. Sie schulden keinen anteiligen Betrag, wenn Sie während einer bereits begonnenen Behandlung zurücktreten (§ 16 Abs 1 iVm Abs 2 FAGG).
  2. Ihr Rücktrittsrecht erlischt nicht dadurch, dass die Behandlung vollständig erbracht wird (§ 18 Abs 1 Z 1 lit a FAGG).
  3. Die 14-tägige Frist läuft unverändert weiter; Sie können bis zu ihrem Ablauf zurücktreten.

Dasselbe gilt allgemein: Solange wir die beiden Erklärungen nicht nachweislich vor Behandlungsbeginn eingeholt haben, treten die Rechtsfolgen der zweiten und der dritten Zeile der Tabelle in Abschnitt 6.5 nicht ein. Wo wir die Erklärungen einholen, tun wir das vor Behandlungsbeginn und als zwei gesonderte, nicht vorausgefüllte Erklärungen.

6.5 Die drei Zeitfenster§

Zeitpunkt des RücktrittsIhre ZahlungspflichtNorm
Vor dem Termin, innerhalb von 14 Tagen ab Buchungkeine – volle Rückzahlung der Anzahlung§§ 11, 14 Abs 1, 16 Abs 4 FAGG
Während einer bereits begonnenen Behandlung, nachdem Sie den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt habenanteiliger Betrag im Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum vereinbarten Gesamtpreis§ 16 Abs 1 FAGG
Nach vollständig erbrachter Behandlung, wenn beide Erklärungen vorlagenRücktritt nicht mehr möglich, volles Entgelt§ 18 Abs 1 Z 1 lit a FAGG

Ist der vereinbarte Gesamtpreis überhöht, wird der anteilige Betrag auf Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung berechnet (§ 16 Abs 1 letzter Satz FAGG). Die geltenden Preise finden Sie unter Preise.

6.6 Unvollständige Information§

Nach § 16 Abs 2 FAGG besteht die anteilige Zahlungspflicht nach § 16 Abs 1 FAGG nicht, wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG nicht nachgekommen ist.

Fehlt das Verlangen nach dem vorzeitigen Beginn, fehlt die Belehrung über das Rücktrittsrecht oder fehlt der Hinweis auf die anteilige Zahlungspflicht, so haben Sie eine innerhalb der 14 Tage erbrachte Behandlung im Fall Ihres Rücktritts nicht zu bezahlen.


7. Verhältnis zu unserer Stornoregelung§

Unsere vertragliche Stornoregelung – kostenfreie Änderung oder Absage bis 48 Stunden vor dem Termin, danach ein gestaffeltes Reugeld nach § 4 der Stornobedingungen – ist dem gesetzlichen Rücktrittsrecht nachgelagert. § 2 FAGG erklärt jede Vereinbarung für unwirksam, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen des FAGG abweicht; eine pauschale 48-Stunden-Regel, die auch innerhalb der 14 Tage gelten soll, wäre eine solche unwirksame Verkürzung.

Die Rangfolge lautet:

  1. Tag 1 bis 14 ab Buchung: Rücktrittsrecht nach dieser Belehrung. Volle Rückzahlung, keine Stornogebühr – auch bei Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem Termin. Einzige Ausnahme ist der anteilige Betrag bei bereits begonnener Behandlung nach formgerecht erklärtem vorzeitigem Beginn (Abschnitt 6.4 und 6.5).
  2. Nach Ablauf der 14 Tage oder nach vollständig erbrachter Behandlung mit korrekter Belehrung: Es gilt unsere vertragliche Stornoregelung, soweit sie wirksam vereinbart und inhaltlich zulässig ist. Sagen Sie später als 48 Stunden vor Behandlungsbeginn ab oder nehmen Sie den Termin ohne Absage nicht wahr, können Sie sich durch Zahlung eines gestaffelten Reugeldes vom Vertrag lösen. Die Sätze, die Anrechnung einer geleisteten Anzahlung und die Erstattung eines Überschusses regelt § 4 der Stornobedingungen.
  3. Ohne wirksame Stornovereinbarung: Es bleibt, soweit der Behandlungsvertrag als Werkvertrag zu qualifizieren ist, der gesetzliche Anspruch nach § 1168 Abs 1 ABGB – das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen, was wir uns ersparen oder anderweitig erwerben. Auf diesen Anspruch verzichten wir, soweit unsere Stornoregelung gilt (§ 4 Abs 4 und Abs 5 der Stornobedingungen). Im Streitfall haben wir die Ersparnis offenzulegen; eine pauschale Quote ersetzt die Berechnung nicht.

Die Ausgestaltung der Stufen 2 und 3 (Rechtsnatur der Anzahlung, Differenzierung nach Absagegrund, Zweiseitigkeit, richterliche Mäßigung nach § 7 KSchG) ist nicht Gegenstand dieser Belehrung, sondern der Stornobedingungen.


8. Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung§

8.1 Verlängerung der Rücktrittsfrist (§ 12 FAGG)§

Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 FAGG vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate (§ 12 Abs 1 FAGG). Holt der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem nach § 11 Abs 2 FAGG für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält (§ 12 Abs 2 FAGG).

Die maximale Rücktrittsfrist beträgt damit 12 Monate und 14 Tage ab dem Tag, an dem die Frist normalerweise zu laufen begonnen hätte. Wird die Belehrung später nachgeholt, endet die Frist 14 Tage nach dem Erhalt der nachgeholten Information.

8.2 Weitere Folgen§

NormFolge bei unterlassener oder fehlerhafter Information
§ 16 Abs 2 FAGGKeine anteilige Zahlungspflicht bei Rücktritt nach begonnener Leistung, wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 nicht nachgekommen ist – die bereits erbrachte Behandlung ist dann im Ergebnis gratis
§ 18 Abs 1 Z 1 lit a FAGGDas Rücktrittsrecht erlischt nicht durch vollständige Erbringung, wenn die Kenntnisnahme-Erklärung fehlt
§ 4 Abs 5 FAGGNicht mitgeteilte zusätzliche und sonstige Kosten trägt der Verbraucher nicht
§ 14 Abs 1 FAGGDie Anzahlung ist binnen 14 Tagen vollständig zu erstatten
§ 8 Abs 2 letzter Satz FAGGBei falsch beschrifteter Bestell-Schaltfläche ist der Verbraucher an den Vertrag überhaupt nicht gebunden

9. Besonderheiten beim Gutschein§

9.1 Rücktrittsrecht§

Beim Gutscheinkauf ist noch kein bestimmter Termin fixiert; eine Ausnahme für termingebundene Dienstleistungen kommt daher von vornherein nicht in Betracht.

Es gilt somit uneingeschränkt: 14 Tage, ohne Angabe von Gründen, volle Rückzahlung über dasselbe Zahlungsmittel binnen 14 Tagen ab Zugang der Erklärung.

Auf die Konstruktion, ein Gutschein sei ein vom Rücktrittsrecht ausgenommener „digitaler Inhalt“ (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG), stützen wir uns nicht: Ein Gutschein ist ein Forderungsrecht, das lediglich digital verbrieft wird, und keine in digitaler Form erstellte Datenmenge.

9.2 Abgrenzung: Rücktritt und Einlösefrist§

Zwei Dinge sind streng zu trennen:

  • Rücktritt (14 Tage): Rückabwicklung des Kaufvertrags, Geld zurück.
  • Einlösefrist (Gültigkeitsdauer): Zeitraum, in dem der Gutschein für eine Behandlung verwendet werden kann.

Eine formularmäßige – also nicht individuell ausgehandelte – Befristung entgeltlicher Gutscheine unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB: Je kürzer die Frist ist, desto gewichtiger muss der sachliche Grund dafür sein. Ist eine Befristung unwirksam, fällt sie weg und der Gutschein bleibt einlösbar.

Wird Ihnen im Gutscheinshop oder auf dem Gutschein selbst eine kürzere Einlösefrist angezeigt, halten wir sie Ihnen nicht entgegen. Maßgeblich ist unsere eigene Regelung: fünf Jahre Einlösefrist ab Ausstellung, danach nach Ihrer Wahl Umtausch in einen neuen Gutschein über das offene Guthaben oder Rückzahlung dieses Guthabens (§ 4 der Gutschein-Bedingungen).

Die konkrete Gestaltung der Gültigkeitsdauer regeln die Gutschein-Bedingungen, nicht diese Rücktrittsbelehrung.

9.3 Leistungsgutscheine§

Bezeichnet ein Gutschein eine bestimmte Behandlung („Head Spa Ritual“), so erbringen wir diese Behandlung unabhängig vom aktuellen Preis; eine Nachzahlung fällt dafür nicht an. Ist auf dem Gutschein zusätzlich ein Wert angegeben, wird dieser angerechnet, wenn Sie den Gutschein für eine andere Leistung einlösen (§ 9 Abs 2 der Gutschein-Bedingungen). Für Ihr Rücktrittsrecht ist diese Unterscheidung ohne Bedeutung.


10. Weiterführende Dokumente§


Diese Fassung gibt den Rechtsstand bis 30. September 2026 wieder. Für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden, gilt Fassung 2.0 (dazu Abschnitt 3.3).

Oxygeni Hair GmbH · Fassung 1.0 · Stand 27. August 2026